Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hotel Hahnmühle 1323
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht zulässig.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, -verjährung
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Hotel garantiert dem Gast stets ein Zimmer in der vom ihm gebuchten Zimmerkategorie.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden den Preisen entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
- Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschal-reisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No show)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Kostenfreie Stornierungen der Reservierung einen Tag vor Anreise bis 18:00 Uhr, spätere Stornierungen werden mit 80 % des Preises in Rechnung gestellt.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung
- Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Schäden und Mängel die durch ihn oder seine Mitreisenden bzw. Haustieren verursacht werden, sowohl im Hotel als auch in dessen Außenanlagen, in vollem Umfang. Der Gast haftet auch für die durch diese Schäden entstehende eventuelle Nichtvermietbarkeit von Hotelzimmern.
- Der Gast haftet ferner für den Verlust von Hoteleigentum in dessen bereitgestellten Zimmern. Das Hotel ist berechtigt, den Schaden im Wege einer Pauschalen Schadensforderung geltend zu machen, oder aber den einzelnen Schaden geschätzt zu berechnen und den Betrag sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigung. Der Gast ist nicht dazu berechtigt Zahlungen erst dann zu leisten, wenn er den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, da das Hotel berechtigt ist, den Schadensbetrag sofort fällig zu stellen.
- Die Benutzung der Wege und Treppen zum Hotel und Zimmern sowie Nebenräume und ggf. Parkplätze erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr.
- Das Hotel haftet nicht für eingebrachte Sachen wie auch Wertgegenstände des Kunden.
- Im Übrigen haftet das Hotel für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels ist beschränkt. Eine Haftung des Hotels für einfache Fahrlässigkeit wird mit Ausnahme einer Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Kunden ausgeschlossen.
- Für den kurzfristigen Ausfall von elektrischen oder sanitären Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Internet sowie sonstiger Fälle höherer Gewalt sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen“ VSGB sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 20.05.2020 – Änderungen vorbehalten. Alle vorherigen Geschäftsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Parkplatzordnung
für das Gelände Hotel Hahnmühle 1323
I. Allgemeines
- Mit der Nutzung des Parkplatzes erkennt der Nutzer die Parkplatzordnung an.
- Die Parkplätze können durch das Hotel aus wichtigem Grund ganz oder teilweise für die Benutzung gesperrt werden. Dies gilt auch für die Zufahrt zu den Parkplätzen.
II. Haftung
- Die Parkplätze und der Zuwege erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Parkplätze werden nicht bewacht.. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, insbesondere bei höherer Gewalt (z.B. Wetterereignisse), Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Fahrzeuges sowie beim Umsetzen oder Abschleppen unberechtigt und/oder falsch parkender Fahrzeuge haftet das Hotel nicht.
- Es besteht kein Anspruch auf ausreichende und dauerhafte Beleuchtung auf den Parkplätzen und auf den Zuwegungen.
- Auf dem Parkplatz besteht kein Anspruch auf Verkehrssicherungspflicht, z.B. das Beseitigen von Laub-, Schnee oder Eisglätte. Er erfolgt nur ein eingeschränkter Winterdienst. Benutzer müssen daher die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten lassen.
III. Verhalten auf den Parkplätzen
- Auf den Parkplätzen und Zufahrten gilt Schrittgeschwindigkeit.
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Einstellplätzen gestattet. Reservierte Parkplätze sind den Berechtigten vorbehalten.
- Das Halten und Parken in den Zufahrten, auf Flächen der Feuerwehr sowie vor Feuerlöscheinrichtungen und Fluchttüren sind generell verboten. Dort abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt.
- Längeres Laufenlassen des Motors, Instandsetzungsarbeiten sowie das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge oder defekter Fahrzeuge ist nicht gestattet.
IV. Verhalten bei Unfällen
- Bei Unfällen mit Sach- und Personenschäden ist die Polizei sowie die Hotelleitung zu verständigen.
Stand: 20.05.2020 – Änderungen vorbehalten. Alle vorherigen Geschäftsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.